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Platz- und Spielordnung

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Beschlossen am 22. Februar 2013

Die Platz- und Spielordnung soll einen geregelten Ablauf des Spielbetriebes gewährleisten. Sie ist für alle Mitglieder des TC Obereschach sowie für Trainer und Gastspieler bindend. Die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, die Einhaltung der Platz- und Spielordnung zu überwachen und Kontrollen der Spielberechtigung durchzuführen.

Platzordnung

  1. Ist die Anlage offiziell freigegeben, können die Plätze mit dem vom Vorstand ausgegeben Schlüsseln betreten werden. Bei schlechten Witterungseinflüssen (z. B. starker Regen und Frost) dürfen die Plätze nicht bespielt werden.
  2. Die Übertragung der Schlüssel an Nichtmitglieder ist unzulässig.
  3. Die Tennisanlage darf nur mit Tennisschuhen betreten werden.
  4. Das Spielen von Kindern unter 6 Jahren auf den Tennisplätzen ist aus Gründen eines ungestörten Spielbetriebs sowie wegen der gesundheitlichen Gefährdung ohne einen Erwachsenen untersagt.
  5. Für Tiere ist die Anlage generell gesperrt.
  6. Die Spieler sind verpflichtet, sofort nach Spielende mit den entsprechenden Netzen abzuziehen und die Linien zu reinigen. Sind die Plätze trocken, müssen diese nach Spielende bewässert werden. Die Pflege des bespielten Platzes ist innerhalb der zulässigen Spielzeit vorzunehmen.
  7. Wird die Anlage nicht von nachfolgenden Spielern genutzt, sind die letzten Spieler verpflichtet, die Plätze abzuschließen.
  8. Wer auf der Platzanlage fahrlässig oder durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Beschädigungen verursacht, muss für die Behebungskosten des entstandenen Schadens aufkommen.

Spielordnung

  1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder des TC Obereschach, die den Clubbeitrag für das laufende Jahr entrichtet haben.
  2. Feriengäste der Gemeinde haben von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, die Plätze zu benutzen, sofern sie eine von der Ortsverwaltung oder von einem Vorstandsmitglied ausgestellte Spielberechtigungskarte besitzen.
  3. Kinder untereinander sind Montag bis Freitag nach 17:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen gegenüber Erwachsenen nachrangig spielberechtigt. Werden die Plätze zu diesen Zeiten nicht belegt, können Schüler spielen.
  4. Die Spielzeit pro Platz beträgt für Einzel- und Doppelspiele jeweils eine Stunde, wobei die letzten 10 Minuten für die Platzpflege zu verwenden sind (ggf. wässern und walzen).
  5. Jedes spielberechtigte Clubmitglied kann mit Gästen einen Platz belegen. Das Clubmitglied ist dafür verantwortlich, dass die Gastgebühr in Höhe von € 5,00 für Erwachsene sowie € 2,50 für Jugendliche je Stunde an den Kassierer abgeführt wird. Gastspiele sind mit „GE” für Erwachsene sowie „GJ” für Jugendliche im Wochenbelegungsplan zu kennzeichnen.
  6. Die maximale Spieldauer mit Gästen ist während der Saison pro Mitglied auf 5 Stunden festgelegt.
  7. Vom Vorstand zugelassene Turniere, Ranglistenspiele, Meisterschafts- oder Verbandsspiele sind dem übrigen Spielbetrieb gegenüber ebenfalls bevorrechtigt.
  8. Für Ranglistenspiele (Forderungsspiele) gelten die folgenden Bestimmungen:
    1. Jeder in der Rangliste genannte Spieler ist berechtigt, alle Spieler zu fordern, die entweder in seiner Reihe links oder in der nächsthöheren Reihe rechts von ihm stehen. Gewinnt der Herausforderer das Spiel, nimmt er den Platz des Verlierers ein und alle Spieler bis zum Platz des Herausforderers werden um einen Platz zurückgestuft. Verliert der Herausforderer, bleibt die Rangliste unverändert.
    2. Ist ein Spieler nicht in der Rangliste, kann er sich an jeder beliebigen Stelle einordnen. Gewinnt er, wird wie unter a) verfahren, verliert er, nimm er den letzten Platz der Rangliste ein.
    3. Der geforderte Spieler muss innerhalb von 14 Tagen zum Spiel antreten. Tritt ein Spieler nicht an, gilt das Spiel für ihn als verloren. Können sich die Spieler innerhalb von 14 Tagen nicht auf einen Termin einigen, kann der Herausforderer beim Sportwart die Festsetzung eines Termins verlangen. Die Platzwahl ist beiden Spielern zu überlassen.
    4. Gefordert werden kann zu Beginn der Saison, frühestens 2 Wochen nachdem alle Plätze freigegeben wurden. Kann ein Forderungsspiel zu Saisonende wegen Sperrung der Plätze nicht innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden, so verliert die Forderung ihre Gültigkeit.
    5. Spieler die 2 Jahre hintereinander kein Forderungsspiel als Herausforderer bestritten haben, werden aus der Rangliste genommen. Diese Regelung gilt nicht für Spieler, die im letzten der beiden Jahre aktiv in einer Mannschaft gespielt haben. Spieler, die aus der Rangliste genommen wurden, können sich entsprechend Absatz b) wieder einfordern.
    6. Spieler, die aus bestimmten Gründen (langwierige Verletzung, Schwangerschaft, Krankheit, zeitweilige berufliche Versetzung) keine Forderungsspiele durchführen können, können sich aus der Rangliste nehmen lassen. Wollen sie wieder in die Rangliste, müssen sie sich wieder neu einfordern.
    7. Forderungen müssen durch den Herausforderer beim Sportwart angemeldet werden. Der Herausforderer muss das Ergebnis nach Spielende dem Sportwart mitteilen.
    8. Forderungsspiele können zusätzlich im Wochenbelegungsplan eingetragen werden (Dauer: 2 Stunden). Sie sind im Plan mit einem „F” zu kennzeichnen.
    9. Forderungsspiele müssen mit spieltauglichen Bällen durchgeführt werden. Der Herausforderer hat die Bälle bereitzustellen.
  9. Generell sind alle Spiele im aushängenden Wochenbelegungsplan einzutragen. Es sind immer die Namen aller Spieler im Plan zu vermerken. Hat ein Spieler oder eine Spielerin mehr als 10 Minuten Verspätung, so ist der Platz für andere Mitglieder frei.
  10. Der Tennisclub übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle jeglicher Art auf der Clubanlage. Ferner ist jede Haftung für Schäden an Fahrzeugen ausgeschlossen, die vor oder in der näheren Umgebung des Tennisgeländes parken.